AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Frauensteiner Hof Betriebsgesellschaft mbH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung sowie für die Erstellung touristischer Leistungen. Nach ihnen allein richtet sich der Inhalt dieses Auftrages, soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Auftragsbestätigung bzw. Ihr Bestätigungsschreiben anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, die im Widerspruch zu diesem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil und zwar selbst dann nicht, wenn wir der Auftragsbestätigung bzw. dem Bestätigungsschreiben nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
3. Für den Individualgast (bis zu 14 Personen) gelten folgende Abbestellungsfristen: - bis 22 Tg. vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich - 15 Tg. vor Ankunft = bis zu 50 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements - bis 4 Tg. vor Ankunft = bis zu 30 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements - ab 3 Tg. vor Ankunft = werden berechnet für Übernachtung und Frühstück 80 % für Übernachtung und Halbpension 70% und für Übernachtung und Vollpension 60 % Für Kontingente von mehr als 15 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen: - bis 43 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich - bis 31 Tage vor Ankunft = bis zu 50 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements - bis 15 Tage vor Ankunft = bis zu 20 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements - bis 8 Tage vor Ankunft = bis zu 10 % der vereinbarten Leistungen / Arrangements Umfasst das vereinbarte Kontingent mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.
4. Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen Gültigkeit: 20 - 5O Teilnehmer (Räume bis 100 qm) = 6 Wochen ab 100 Teilnehmer (Räume von 200 bis 600 qm) = 8 Wochen
5. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchtem Logis um eine Aufwandersparnis von 20%. Auf Vereinbarungen für zusätzlichen wird bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandersparnis von 40% gewährt, jedoch minimal die äquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.
6. Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 7 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl.
7. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Zimmer oder Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag bleibt das Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr weiter zu vergeben.
8. Werden vom Vermieter erbetene Voraussetzungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe - spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen. Die ausgezeichneten Preise sind lnklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt.). Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
9. Überschreitet der Zeitpunkt zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen mit vorheriger Ankündigung vorzunehmen. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
10.Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten bis 31. 12. 2009. Alle Beträge werden in Euro ausgewiesen. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
11. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der vom Vermieter überlassenen Räume berechtigt den Vermieter zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
12. Wird der Vermittler durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Vermittler dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
13. Mängel, welche bei einer Pauschalreise Ihrerseits zu Reklamationen führen, müssen innerhalb einer Frist von 8 Tagen schriftlich beim Veranstalter der Reise angezeigt werden. Hierbei ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.
14. Rechte aus diesem Vertrag dürfen Sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht an Dritte abtreten oder verpfänden. Die Pflichten aus diesem Auftrag müssen Sie persönlich erfüllen. Eine Übertragung auf Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
15. Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag ist Frauenstein, es sei denn, dass in diesem etwas anderes ausdrücklich schriftlich bestimmt worden ist.
16. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über das Zustandekommen und die Erfüllung dieses Vertrages ist Freiberg, soweit es sich um Verträge mit Vollkaufleuten handelt.
17. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ungültigen Bestimmung entspricht.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Frauensteiner Hof Betriebsgesellschaft mbH, Hotel „Frauensteiner Hof“, Frauenstein, vom 01.01.2008